Liebe Gäste,
heute war ein guter Tag für Ihre Gesundheit und ein guter Tag für alle annerkannten Heilbäder in Deutschland!
Die ambulante Vorsorgeleistung, auch bekannt als Badekur, wird wieder zur Pflichtleistung der Krankenkassen. Heute ist diese Gesetzesänderung vom Bundestag verabschiedet worden, nächste Woche muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Dies sollte nur eine Formsache sein.
Dies bedeutet für Sie, falls Sie gesetzlich versichert sind, schnellstens eine Kur beim Hausartz (oder Facharzt) beantragen. So haben sie gute Chancen schnell in den Genuss dieser wichtigen Gesundheitsförderung zu kommen.
Bad Füssing / Rottaler Bäderdreieck
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