Bad Füssing - Der neue Präsident des Deutschen Heilbäderverband Ernst Hinsken hat von der Politik ein grundlegendes Umdenken bei der Bewertung der Prävention in den Kurorten gefordert. Weder von Krankenkassen noch in der Gesetzgebung werde derzeit das Potenzial der Kurorte zur Krankheitsvermeidung und auch Behandlung von Gesundheitsproblemen angemessen genutzt, sagte Hinsken am Donnerstag bei einem Besuch im Bayerischen Golf- und Thermenland in Bad Füssing.
Der Deutsche Heilbäderverband fordert massive Maßnahmen zur Förderung des Kurwesens und der Prävention in den deutschen Heilbädern und Kurorten. "Die Kuren sollten in Zukunft vom Staat in irgendeiner Form bezuschusst werden", sagte Hinsken. "Wir Deutschen brauchen, wie die Abwrackprämie bei Autos oder Prämien zur Altbausanierung zeigen, finanzielle Anreize, um selbst aktiv zu werden. Dann sind die Bürger aber auch bereit auch selbst etwas auszugeben. Hinskens Forderung: "300 Euro Zuschuss generell pro Kur wäre der Schritt in die richtige Richtung."
Ein Teil der über 300 deutschen Heilbäder mit ihren 400.000 Arbeitsplätzen in oft strukturschwachen Regionen stünde angesichts jahrzehntelanger Einschränkungen durch Kassen und Politik am Rande ihrer Existenz. Das für die Krankenkassen heute geltende "Kann-Prinzip" bei Gewährung von Leistungen im Bereich von Kuren- und Präventionszuschüssen habe sich nicht bewährt. Vom Gesetzgeber müsse vielmehr künftig per Gesetz ein Mindestbetrag pro Versicherten für Präventionsausgaben vorgegeben werden. Derzeit würden viele Krankenkassen systematisch versuchen, sinnvolle Kuranträge und Wünsche ihrer Versicherten nach Prävention in deutschen Heilbädern abzulehnen. Überdies sei bei den Kassen der Trend erkennbar, ihren Versicherten aus Werbungsgründen und ohne Rücksicht auf die Qualität verstärkt Kuraufenthalte im Ausland anzubieten und zu genehmigen.
Die heute von den Kassen bezahlten 13 Euro Tagegeld-Zuschuss bei ambulanten Badekuren sei nicht Anreiz genug. "Menschen mit Gesundheitsproblemen ist es viel wichtiger, dass die Krankenkassen die Anwendungen und Behandlungen während des Kuraufenthalts wieder bezahlen". Angesichts der geringen Fallzahlen seien die Belastungen für das Gesundheitssystem nach Einführung deutlich höherer Zuschüsse vernachlässigenswert. Der Wert der Krankheitsvermeidung statt teurer Behandlungen, für die Versichertengemeinschaft aber sei enorm.
Hinsken forderte den Gesetzgeber außerdem auf den steuerlichen Freibetrag für Arbeitgeber zur Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung von 500 auf 1000 Euro aufzustocken. Immer mehr Experten würden heute den Sinn und Effekt der medizinischen Leistungen in den Heilbädern und Kurorten neu bewerten. So beabsichtige auch die Deutsche Rentenversicherung, jetzt wieder vorrangig in Kurorten und Heilbädern mehr Rehabilitation und Prävention anzubieten.
Quelle: www.badfuessing.de