Die Kur kommt zurück! Schon 2021 als Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen.

Die Kur kommt zurück! Schon 2021 als Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen.

Ausnahmsweise mal gute Nachrichten aus dem Bundeskabinett.

Die Badekur (ambulante Vorsorgeleistung) wurde wieder als Pflichtleistung der Kassen ins Gesetzbuch aufgenommen.

Sie finden die Pressemitteilung hier: Kabinett beschließt Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Das heißt für unsere Gäste, ein Kurantrag sollte nun viel leichter durchgehen, als bisher.

Wir freuen uns mit Ihnen über diese guten Nachrichten. Wir gehen von einer Umsetzung bis Anfang April aus!

Ihre Familie Gass

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