Neueste Entwicklungen in Sachen Beherbergungsverbot in Bayern

Neueste Entwicklungen in Sachen Beherbergungsverbot in Bayern

 

Liebe Gäste und Freunde unseres Hauses und unserer Familie,

die steigenden Coronazahlen und die Unachtsamkeiten mancher Mitbürger im Umgang mit den einfachsten Vorsichtsmaßnahmen treffen nun wieder zu fast 100% die Leute, die am Wenigsten dafür können.

- Wir haben nun in Bad Füssing seit 30.5. wieder die Erlaubnis unsere Gäste zu beherbergen.
- Wir haben uns an ALLE Vorgaben der Regierung gehalten
- Wir sind ohne Infektionen durch die bisherige Zeit gekommen, und trotzdem wird  jetzt schon wieder ein Teil unserer Gäste, der Urlaub in Bad Füssing verwehrt!

Obwohl wir wissen, dass gerade Sie, liebe Gäste aus den sog. Risikogebieten, mit dem dortigen Infektionsgeschehen nichts zutun haben, dürfen wir Sie ohne einen negativen Coronatest nicht beherbergen. Diese Regel gilt aktuell (9.10.20) für folgende Städte und Landkreise:

In folgenden Gebieten innerhalb Deutschlands besteht derzeit ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2:
a) Stadt Berlin,
b) Stadtgemeinde Bremen,
c) Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main,
d) Kreisfreie Stadt Offenbach,
e) Kreisfreie Stadt Hamm,
f) Kreisfreie Stadt Herne,
g) Kreisfreie Stadt Remscheid,
h) Landkreis Esslingen,
i) Landkreis Cloppenburg,
j) Landkreis Wesermarsch

Über weitere Entwicklungen wie den Wegfall eines sog. Risikogebietes oder eine Hinzunahme weiterer Gebiete werden wir Sie unter FAQ auf unserer Homepage informieren.

 

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