Oliver Gass

Es wird kräftig an unserer Wiedereröffnung gearbeitet

Aus Sicherheitsgründen für unsere Gäste und das Personal war es unausweichlich.

Wir mussten unser Haus am 18.3.20 wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen.

Trotzdem arbeiten wir schon fleißig an unserem Comeback! Wir putzen, desinfizieren, waschen und wischen auch noch die kleinste Ecke im Haus.
Hier wird von Judit gerade der Teppich gereinigt.

Maria putzt für Sie die Fenster, so dass Sie den Ausblick auf ein sonniges Bad Füssing möglichst bald wieder genießen können.

Bald können Sie wieder auf einem frisch geputzten Balkon sitzen und den Schatten der gereinigten Markise genießen.Der Frühling kann kommen, und bald dürfen auch wieder unsere Gäste kommen!

 

Natürlich kümmern wir uns auch weiterhin um Ihre Sicherheit! Hier werden gerade von der Fachfirma unsere Schiebetüren, Brandschutztüren und Fluchtwegstüren überprüft und gewartet. Die Sicherheit unserer Gäste geht immer vor.

Wir werden in regelmäßigen Abständen in den nächsten Tagen, vielleicht Wochen Ihnen immer wieder Neues aus dem Haus bzw. aus Bad Füssing bereitstellen, dann ist die Wartezeit auf den nächsten Urlaub schneller überbrückt und Sie bleiben immer auf dem Laufenden.

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Solidarität ist gefordert - auch mit Ihrem Hotelier

Liebe Gäste mit einer Buchung für 2020.

Die Zeiten sind schwer. Schwer für die vielen Pflegekräfte, Ärzte, Verkäufer(-innen) im Einzelhandel, LKW Fahrer und viele, viele mehr. Wir Alle haben Verständnis und erklären uns mit Ihnen solidarisch!

Aber auch ein mittelständiger Hotelier hat eine schwere Zeit. Stündlich landen Stornierungsanfragen in unserem E-Mail-Postfach, und ehrlich gesagt sind meine Hotelierskollegen und ich uns nicht sicher, ob wir diese Situation wirtschaftlich überstehen können.

Für den Gast ist es jeweils nur 1 Reise die er storniert, der Geldwert ist nicht existenzgefährdend. Für den Hotelier potenziert sich diese Summe durch jede Absage und hinterlässt einen großen wirtschaftlichen Schaden.

Dies Betrifft nicht nur mich, sondern auch meine Mitarbeiter, Lieferanten u.v.m., die seit Jahren Ihr Bestes für unsere Gäste geben, egal ob werktags, feiertags oder sonntags.

Nun ist es an der Zeit sich auch mit den Hoteliers solidarisch zu erklären! Umbuchen statt stornieren würde hier schon helfen!

Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch anhält. Wir wissen nicht, ob jeder Wirtschaftsbetrieb diese Krise finanziell überlebt. Wir wissen nur, dass diese Krise irgendwann beendet sein wird.

Es liegt nun an Ihnen! Möchten Sie auch in Zukunft einen Urlaub in Bad Füssing unter den bekannten Voraussetzungen verbringen? Etwas für Ihre Gesundheit tun, durch den Kurpark laufen, im Thermalbad baden, dem Kurorchester lauschen, beim Therapeuten sich massieren lassen?

Dann sind Sie jetzt gefordert!

Tun Sie uns den 1 Gefallen: Nicht stornieren nur umbuchen!

Und wenn Sie schon stornieren müssen, dann akzeptieren Sie bitte die vereinbarten Bedingungen.

Wir haben jetzt Wichtigeres zutun, als jede Mail 5x mal zu beantworten, weil jeder glaubt, er könne jetzt kostenlos für den Herbst stornieren.

Das Wichtigere ist jetzt unser Unternehmen zu retten, unseren Mitarbeitern die Löhne und Gehälter zu sichern, staatliche Hilfen zu beantragen und vieles mehr.

Außerdem möchten wir startklar sein, wenn es wieder losgeht mit "Urlaub in Bad Füssing"! Wenn es aber wieder losgehen soll, dann brauchen wir Sie, liebe Gäste! Wenn Sie jetzt alle für den Rest des Jahres stornieren, dann wird es ein Bad Füssing, wie Sie es kennen nicht mehr geben. Manche Hotels werden geschlossen sein, manche Einzelhändler, Bäcker, Metzger etc. ebenso. Wer will das? Wir nicht, und Sie doch auch nicht!

Also, erklären Sie sich soldarisch mit uns. Versuchen Sie Ihre Reisebuchung aufrecht zuerhalten, oder gegebenenfalls umzubuchen auf einen späteren Zeitpunkt in 2020.

Nur so können Sie einen großen Beitrag dazu leisten, dass Sie hier wieder alles so vorfinden, wie Sie es gewohnt sind.

Vielen Dank, Ihre Familie Gass

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Unser Erreichbarkeit in der derzeitigen Situation (Betrieb geschlossen)

Liebe Gäste,

wir sind weiterhin im Hotel und arbeiten an einer baldigen Wiedereröffnung.

Telefonisch sind wir wie folgt erreichbar:

Montag - Samstag von 8:00 - 16:00 Uhr

danach läuft der Anrufbeantworter, auf dem Sie uns Ihre Nachrichten hinterlassen können. Wir rufen zurück!

Alle E-Mails werden natürlich schnellstmöglich beantwortet.

Ihre Familie Gass und Team

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Update 16.03. Betriebsschließung

 

Wir werden uns den Worten und Ratschlägen unseres Ministerpräsidenten beugen und anschließen.

und werden den Hotelbetrieb ab 17.3. bis voraussichtlich 5.4. (Palmsonntag) schließen.

Auch wir sehen uns in der Verantwortung die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen oder einzudämmen. Die Entscheidung fällt uns sehr schwer ist für uns aber alternativlos, da auch fast alle Restaurants in Bad Füssing schließen.

Wir wünschen Ihnen das Beste für Ihre Gesundheit und hoffen, dass wir uns nach Beendigung der Corona-Krise wiedersehen.

Ihre Familie Gass

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Update 15.03.20

Heute gibt es bisher noch nicht Neues zu berichten. Alles nimmt seinen normalen Gang in Bad Füssing. Die Sonne scheint, die Gäste sind gut gelaunt. Wir halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden
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Update ( 2) 15.03.

 

Laut BR24 werden ab Dienstag Schwimmbäder und Kinos geschlossen, somit wären auch die Füssinger Thermen betroffen.

Ab Mittwoch dann andere Geschäfte. Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Apotheken, Banken bleiben offen.

Alles wird voraussichtlich in der Pressekonferenz von Ministerpräsident Söder am Montag um 10:00 Uhr bekantgegeben.

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Update 14.03. zum Thema Corona

 

Nach wie vor gibt es keinen Corona Fall in Bad Füssing.
Im Haus:
Alles ist nutzbar! Thermalbad, Physiotherapie und Wellness-Studio sind geöffnet.

in Bad Füssing:
Geschäfte sind soweit geöffnet.
Veranstaltungen wie z.B. das Kurkonzerte finden statt.
Bei größeren Veranstaltungen ist die Personenzahl begrenzt.
Auch das Kino ist geöffnet.
Die Thermen sind geöffnet.

Das Spielcasino ist vorsorglich geschlossen worden.

Das ist ein kleiner Überlick vom heutigen Tag, aber alles kann sich stündlich ändern. Wir werden Sie informieren!

Hier noch der Text der offiziellen Bad Füssing Homepage: www.badfuessing.com

Informationen zum Coronavirus
Zur aktuellen Situation in Bad Füssing geben wir folgende Informationen:

1.    In sämtlichen Bereichen wird höchste Aufmerksamkeit darauf gerichtet, dass die behördlicherseits angeordneten Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
2.    Aus medizinisch und wissenschaftlicher Sicht besteht in Thermalbädern und Saunen aufgrund hoher Luftfeuchtigkeit und Temperatur äußerst geringe Wahrscheinlichkeit der Übertragung des COVID-19-Virus. Außerdem kann sich der Virus im Wasser nicht verbreiten.
3.    Unter Berücksichtigung der staatlichen Verordnungen findet bis auf weiteres ein Großteil unserer Veranstaltungen statt. 
Bitte informieren Sie sich tagesaktuell auf unserer Homepage oder telefonisch unter 08531 975-522.

Verfasser:Kur- und Gästeservice Bad Füssing

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Update 13.03. Bayern schließt die Schulen bis 6.4.

 
Was als reine Vorsichtsmaßnahme gedacht war, um eine Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, kommt bei der Bevölkerung anscheinend ganz anders an. Wir erhalten derzeit panische Anrufe, es wäre alles geschlossen usw. Dem ist nicht so! Nach wie vor gilt, in Bad Füssing findet alles im normalen Rahmen statt. Alle Thermen sind geöffnet.

Hier ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen: Es gab noch keinen Corona-Fall in Bad Füssing. Unser Haus ist nicht geschlossen. Eine Verbreitung über das Thermalwasser ist nicht möglich.

Und noch ein paar rechtliche Dinge: (siehe Quellenangabe am Ende des Textes)

Darf ein Feriengast die Buchung einer Ferienunterkunft kostenlos stornieren,

...wenn er aus allgemeiner Verunsicherung und Angst vor Ansteckung durch das Coronavirus nicht reisen möchte?
Nein. Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Die Übernachtung in einer Ferienunterkunft ist in der Regel ein Mietverhältnis (in Ausnahmefällen gilt das Reiserecht). Solche Verträge sind nicht ordentlich kündbar, ein Widerrufsrecht gibt es nicht, ein Rücktrittsrecht grundsätzlich nur dann, wenn es vertraglich vereinbart ist. Der Mieter ist daher bei einer bestätigten Buchung grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Soweit vertraglich vereinbart, kann er gegebenenfalls gegen Gebühr stornieren.
...wenn die Unterkunft in einem Gebiet liegt, in dem mehrere Fälle von Corona-Erkrankungen bekannt geworden sind, ohne dass das Gebiet abgesperrt oder eine behördliche Warnung vor Reisen dorthin ausgesprochen wird? (Anmerk.: trifft auf Bad Füssing nicht zu!)
Nein. Ist die Wohnung zugänglich und ohne Ge-sundheitsgefahren (die sich aus der Benutzung der Wohnung ergeben) bewohnbar, kann der Gast nicht oder nur gegen eine möglicherweise vertraglich vereinbarte Stornogebühr kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
...wenn die Unterkunft in einem Gebiet liegt, das aufgrund verstärkten Auftretens von Corona-Erkrankungen abgesperrt ist oder für das eine behördliche Warnung vorliegt?
Ja. Eine kostenlose Stornierung, aufgrund eines außerordentlichen Kündigungsrechts aus wichtigem Grund (z. B. Gefährdung der Gesundheit durch Benutzung der Wohnung/höherer Gewalt), ist dann denkbar, wenn die Wohnung nicht zugänglich ist (z. B. weil sie sich in einem abgesperrten Gebiet befindet) oder es in der Um-gebung der Wohnung zu einem erhöhten akuten Corona-Ausbruch kommt und das Gebiet von amtlicher Seite (z. B. Gesundheits- oder Innenministerien der Länder, Bundesministerien, Robert-Koch-Institut, örtliche Gesundheitsbehörden) als Risikogebiet eingestuft wird. In diesem Fall wäre es für den Gast entweder nicht möglich oder nicht zumutbar anzureisen. Für den Gastgeber kommt unter Umständen eine Entschädigung nach dem Infektionsschutz-gesetz in Betracht, wenn behördliche Maßnah-men (z. B. Quarantäne) angeordnet wurden.
..wenn er am Coronavirus erkrankt ist? Nein. Auch wenn der Feriengast (Mieter) persönlich verhindert ist, z. B. aufgrund einer Erkrankung (z. B. am Coronavirus), ist er zur Zahlung verpflichtet. Der Vermieter muss sich dann allerdings ersparte Aufwendungen (zum Beispiel durch Weitervermietung oder ersparte Stornierungen im Krisenfall Beispiel Coronavirus: Dieses Recht gilt für Gastgeber Betriebskosten) anrechnen lassen. Möglicherweise kann sich der Gast die Kosten von einer Reiserücktrittsversicherung erstatten lassen
....wenn die Unterkunft gebucht wurde, um z. B. eine Veranstaltung (z. B. Messe) zu besuchen, die aus Risikovorsorge gegen eine Corona-Epidemie abgesagt wurde?
Nein. Eine Stornierung wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ kann im Regelfall nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Unter-kunft wurde explizit als Messeunterkunft (z. B. im Rahmen eines Pakets) angeboten.

Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.Schillstraße 9 · 10785 Berlin, Tel. 030 / 856 215-0

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Es gibt keine Grund nicht nach Bad Füssing zu reisen, ganz im Gegenteil

Update 12.03.20

Es gibt keine Grund nicht nach Bad Füssing zu reisen, ganz im Gegenteil

Wir haben uns ein paar Gedanken gemacht, warum es gerade jetzt keinen Sinn macht auf eine Reise nach Bad Füssing zu verzichten.

7 Gründe, die durchaus für einen Urlaub im März 2020 in Bad Füssing sprechen

  1. in unserem Haus sind die Hygiene-Standards gewohnt hoch und wurden in den letzten Wochen nochmals verstärkt. Wir haben rechtzeitig Desinfektionmittel, Seife und Toilettenpapier eingekauft!
  2. in Bad Füssing gab und gibt es noch keinen Infektions-Fall!
  3. Das Virus verträgt keine Wärme. In unserem Thermalbad kann es nicht zur Ansteckung kommen (Wärme & Chlor). Die Saunen (90°C) sind der sicherste Ort überhaupt.
  4. Im Urlaub müssen Sie nicht einkaufen! Wir versorgen Sie und lassen uns alles liefern. Sie sind also nicht, im Gegensatz zu Ihrem Zuhause, der Gefahr von einer Infektion über einen Einkaufswagen oder dem Schlangestehen an der Kasse ausgesetzt.
  5. Große Veranstaltungen sind abgesagt, aber kleine gibt es nach wie vor noch. Nehmen Sie wieder am Leben teil. Genießen Sie das Leben-> Angst ist immer ein schlechter Ratgeber (und schwächt das Immunsystem).
  6. durch die Panikmache bleiben auch bei uns in Bad Füssing ein Teil der Gäste aus. Gut für Sie: Sie bekommen in Cafés, Thermen, Kurpark immer einen guten Platz!
  7. Werden Sie unser Held! Kommen Sie trotzdem nach Bad Füssing und wir belohnen Sie für Ihre Treue! Sie erhalten bei einem Aufenthalt im März 2020 von uns einen Gutschein für Ihren nächsten Aufenthalt!
    Unser Staffelung:
    *Sie buchen für 2-4 Übernachtungen -> Sie erhalten einen Gutschein über 20,-- €
    *Sie buchen für 5 Nächte oder länger -> Sie erhalten einen Gutschein über 50,-- €.
    *(gilt nur für direkte Buchungen per E-Mail oder Telefon, nicht für Buchungen über Portale wie Booking.com o.ä.! Gutscheine pro gebuchtem Zimmer! Gutscheine können ab 1.5.2020 für 1 Jahr eingelöst werden)

Es macht also überhaupt keinen Sinn auf das Schöne im Leben zu verzichten.

 

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Update zum Corona-Virus 11.03.20

Für alle besorgten Reisenden die aktuellen Infos zum Thema Coronavirus: Update (11.03.) Bisher weiterhin keine Erkrankung in Bad Füssing oder den umliegenden Orten! Alle Schulen und KIGAs im Landkreis Passau geöffnet (1 Ausnahme: Vilshofen/ 42 km von Bad Füssing entfernt). Warme Thermen und Saunen gelten als sehr sicher! Der Virus kann Wärme nicht vertragen! Im Haus achten wir auf höchsten Desinfektions-Standard. Wir tun weiterhin alles für Ihre Gesundheit. Wir möchten dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verbringen, und gesund und glücklich wieder nach Hause fahren können.
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